AIXAM ist der europäische Marktführer von Leichtkraftfahrzeugen und folgt den europäischen Richtlinien zur Herstellung von Leichtkraftfahrzeugen.
AIXAM ist mehrheitlich Mitglied der EQUAL. Die European Quadricycle League (= Verband der Leichtkraftfahrzeuge), welche sich für die Förderung in ganz Europa einsetzt.
AIXAM produziert und designt Leichtkraftfahrzeuge im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.
Ergänzt werden diese Kriterien durch die deutsche Führerscheinbestimmung zur Führung von Leichtkraftfahrzeugen.
Leichtkraftfahrzeuge Kategorie L6e
Regelung
Führerscheinbestimmung
| Bisherige Richtlinie 2002/24/EC | Neue Richtlinie 168/2013/EU |
Kategorie | L6e | L6eBP |
Höchstgeschwindigkeit | 45 km/h | 45 km/h |
Leistung | 4 kW (5.4 PS) | 6kW (8.15 PS) |
Leergewicht | 350kg (exklusive Tankfüllung und Ausstattungen) | 425kg (inklusive Tankfüllung) |
Fahrzeuge des Hersteller Aixam können schon ab 15 Jahren (ab 16 in Sachsen-Anhalt und Sachsen) mit
der Führerscheinklasse AM gefahren werden. Mit der FS-Klasse B darf man bereits ab 17 Jahren ohne
Begleitperson fahren.
Selbstverständlich kann man mit jedem PKW Führerschein Aixam fahren.
FS-Klasse T (Traktor) beinhaltet FS-Klasse AM.
Mit allen früher erstellten Zweiradführerscheinen dürfen Sie seit 19.01.2013 Aixam fahren, egal wann er
erworben wurde!
Das Bundesverkehrsministerium hat der EQUAL (Verband der Leichtkraftfahrzeug Hersteller) bestätigt,
dass ein Umtausch des Führerscheins nicht notwendig ist. Ein Besitzer des Führerscheins M kann also
seit dem 19. Januar 2013 automatisch ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug fahren.
Die Aixam Sensation Baureihe der Kategorie L6eBP ist nach der aktuellen EU Verordnung 168/2013 homologiert
und hergestellt und erfüllt die neuesten Anforderungen hinsichtlich Schadstoffemissionen und
Sicherheit. Das Bundesverkehrsministerium plant nach unserem Kenntnisstand die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
(FeVO) und somit die Integration der neuen Kategorie für die Führerscheinklasse AM im 2. Quartal 2017.